Verbraucherinsolvenz ist ein Gerichtsverfahren der von den Schulden befreit wird. Es ist an die Konsumenten gerichtet,die nicht mehr zahlungsfähig sind. Insolvenz ist ein Zustand, wobei der Schuldner dessen fälligen Geldverpflichtungen nicht ausführt (Zum Beispiel ist er nicht fähig einkäufe zu machen oder einen Kredit zu bezahlen). Ein Konsument ist eine Person die kein wirtschaftliches Unternehmen führt
Das Verbraucherinsolvenz erfüllt zwei wichtige Funktionen:
· Entschuldung - es kommt zur Einstellung der Schulden bevor der Bekanntmachung der Insolvenz und des ungestillten Insolvenzverfahren oder aus der Erfüllung der Rückzahlung Demselben führt es zu einer ganzen Entlasstung aus der Rückzahlungspflicht.
· Eintreibung - es wird ein Verfahren geführt (Anstatt mehrer Gerichts- und Betreibungsverfahren)der auf die gesamte Befriedigung des Gläubigers anstrebt. Das Insolvenzverfahren ist durch einen Konkursverwalter geführt, der das ganze oder teilweise Vermögen des Konsumenten verkauft.
Vorteile aus der Bekanntmachung der Verbraucherinsolvenz
· psychischer Komfort und die Möglichkeit einen neuen Anfang zu machen
· Die Sicherheit einer Entschuldung
· niedrige Gerichtskosten -Gebühren vom angestellen Antrag beträgt 30zl
· Die Einstellung des Eintreibungsverfahren (Vorgerichtlich)
· Einstellung des Gerichtsverfahren
· Einstellung des Betreibungsverfahren
· Die angerechneten Zinsen werden angehalten
· Die Berechtigung zur Erhaltung der Geldsumme ebenfalls bei einem Durchschnittseinkommen von 12 bis 24 Monaten (im Falle des Verkaufs der Wohnung oder Hauses)
· Im Falle einer Tilgung der nicht gezahlten Verpflichtungen besteht eine Möglichkeit die persöhnlichen Angaben aus dem Register, dass von dem wirtschaftlichem Informationsbüro geführt wurde, durchzustreichen. Das Gerichtsregister aus dem Amt streicht die Angaben aus dem unzahlungsfähigen Schuldnerregister, der durch das Landesgerichtregister geführt wird, durch.
Wer kann einen Antrag stellen?
· Eine natürliche Person, die kein wirtschaftliches Unternehmen führt.
Wer kann keinen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen?
· Gesellschaften, Gesellschafter (offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) Stiftungen, Vereine
· Ehepaare (kann jeder einzelne aus der Ehe)
· eine natürliche Person, die kein registriertes wirtschaftliches Unternehmen führt.
*Für Träger und Personen, die oben erwähnt sind gibt es eine andere Möglichkeit um sich von Schulden zu befreien.