Die Juristen unserer Kanzlei beraten im Einwanderungsrecht und repräsentieren sie vor dem Drittland (außer der EU) u.a. um sich in Polen ansiedeln zu können oder um ein wirtschaftliches Unternehmen führen zu können.
Wir beschäftigen uns mit Sachen, die u.a. betreffen:
· Die Legalisierung des vorübergehenden und festen Aufenthalts des Ausländers
· Das Erlangen einer polnischen Staatsangehörigkeit
· Das Erlangen einer Ehe mit einem polnischen Bürger
· Die Repattriierung der Menschen mit einer polnischen Herkunft
· Die Aufnehmung einer Arbeit durch einen Ausländer - Erlaubnis zur Ausführung einer Arbeit
· Die Legalisierung des Aufenthalts eines Ausländers im Zusammenhang mit der Ausführung des wirtschaftlichen Unternehmens (die Registrierung des wirtschaftlichen Unternehmens und Handelgesellschaften)
· Das Erwerben von Immobilien durch Ausländer auf dem Gebiet der Republik Polen
Eine Lehre durch einen Ausländer auf den polnischen Universitäten machen