Die Dienste des Bankenrechts sind an natürliche sowie an juritische Personen gerichtet, die Schuldner einer Investitionsbank sind und mit Banken eine Auseinandersetzung haben sowie zu den wirtschaftlichen Trägern selbt, die sich mit dem Bankunternehmen beschäftigen.
Dank der rechtlichen Dienstleistungen der Investitionsbank sowie deren Versicherungsvereine auf dem Dreistadt- und Warschauermarkt, üben unserer Juristen die entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen aus, die wirksam auf die Führung der Bankrechte- und der Versicherungssachen erlauben.
Der von uns angebotene Bereich der Dieste für natürliche Personen umfasst u.a.:
· Das Repräsentieren unserer Kunden in Streitigkeiten ergeben sich aus der nicht erlaubten Anwendung der Vertragsklauseln durch Banken.
· Die Führung der Verhandlungen durch die überschuldeten Kunden aus den Banken sowie das Auftreten als Bevollmächtigter zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahren zur Entschuldung
· Die Erteilung von rechtlichen Beratungen im Bereich des Bankenrechts
· Beratung während der Kreditprozedur
· Das Zurücksetzen der Kreditglaubwürdigkeit, die auf das Verifizieren der persöhnlichen Angaben in den Bankregistern beruht - kolloqiual Säuberung des BIK und BR Registers genannt
Um Dienste den Investitionsbanken zu leisten konzentrieren wir uns unter anderen auf:
· Aufstellung des rechtlichen Gutachtens im Umsatz
· Die Vorbereitung der Verträge und anderer nötigen Dokumente um ein Unternehmen führen zu können.
· Die Führung des Gerichts- und Beitreibungsverfahren
· Die Führung der ständigen Eintreibung der Schuldner
Die Registrierung der Abteilungen der Außlandsträger