Wir beschäftigen uns mit einer umfassenden Dienstleistung aus dem Bereich des Urheberrechts. Aus unseren Diensten nutzen Artisten und Erschaffer, Architeke, Herausgeber und kulturelle Institutionen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Dienste aus dem Bereich des Urhebererechts. Unser Angebot leiten wir an die Werbungagentur, Herausgeberfirmen, Medien, Buchherausgeber sowie von Musikstücken. Zusätzlich helfen wir anderen Trägern, für die das geistige Eigentumrecht ein sehr wichtiges Element für ihr Unternehmen ist. Wir beraten bei der Vertragschließung im Bezug auf den Eingriff auf das Urheberrecht, Erteilung der Lizenz und sowie auch während der Herausgebervertragschließung. Außerdem repräsentieren wir unsere Kunden in Gerichtsstreitigkeiten, die den Eingrif auf das Urheberrecht für verschiedene Musikstücke, Kompturprogramme, Film- oder Literaturstücke betrefen. Wir leisten Dienste im Bereich der Mengenverwaltung des Urheberrechts und des Verwandtenrechts - Verhandlen wir die Verträge.
Zugleich leistet das KL Law Polska ihre Dienste indem sie die Artisten, Musikstückeausführer, Werbungagentur vor solchen Trägern wie ZAIKS, ZFP oder STOART repräsentiert. Wir führen auch Verfahren durch, die das Ziel haben eine Erlaubniss zur Nutzung des Rechts zu einem Werk zu erlangen (Musik-, FIlm- und Literaturstücke) von den primären Schöpfern oder Trägern, die das Recht zum Werk haben.
Bisjetzt nutzen aus unserem Dienst Artisten - Fotografen und Maler, Architekten, Herausgeber, kulturelle Institutionen sowie Unternehmer aus dem IT Sektor.